Mitgliedschaft bei Wind des Wandels
Wir freuen uns über alle Menschen, die unser Vereinsleben aktiv mitgestalten möchten.
Unser Verein lebt von gegenseitiger Unterstützung, gemeinsamen Ideen und ehrenamtlichem Engagement. Eine Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit, Projekte mitzugestalten und Teil einer aktiven Gemeinschaft zu werden.
Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied des Vereins zu werden, lade bitte zunächst die Beitrittserklärung herunter.
📄 Beitrittserklärung herunterladen
Fülle das Formular vollständig aus, unterschreibe es und sende es anschließend per E-Mail an office@widewa.at.
Nach Eingang deines Antrags melden wir uns schnellstmöglich bei dir.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
-
Als Mitglied kannst du dich aktiv an unseren Projekten beteiligen und eigene Ideen gemeinsam mit anderen umsetzen.
Dazu gehören beispielsweise:
kulturelle Veranstaltungen
Bildungsprojekte
soziale Initiativen
Menschenrechtsarbeit
ehrenamtliche Projekte
berufliche Kooperationen
Unser Verein versteht sich nicht nur als Veranstalter, sondern als Plattform für Menschen, die gemeinsam etwas bewegen möchten.
-
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 EUR pro Kalenderjahr.
Mitglieder profitieren unter anderem von:
kostenfreiem Zugang zu ausgewählten Veranstaltungen
vergünstigten Teilnahmegebühren
Vorrang bei Anmeldungen
exklusiven Veranstaltungen nur für Vereinsmitglieder
-
Grundsätzlich wird der Jahresbeitrag einmal jährlich bis zum 31. Januar bezahlt.
Alternativ kann der Beitrag in zwei Raten bezahlt werden:
50 EUR bis zum 31. Januar
50 EUR bis zum 31. Juli
Die Mitgliedschaft gilt immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
-
Für neue Mitglieder gelten folgende Regelungen:
Eintritt von April bis Juni: 50 EUR bis Ende Juni, anschließend weitere 50 EUR bis zum 31. Juli.
Eintritt von Juli bis Dezember: einmalig 50 EUR bis zum Jahresende.
-
Ja.
Wenn ein Familienmitglied bereits den vollen Jahresbeitrag bezahlt hat, können weitere volljährige Familienmitglieder eine ermäßigte Mitgliedschaft für 50 EUR pro Jahr erhalten.
Als Familienmitglieder gelten:
Ehepartner oder eingetragene Partner
volljährige Kinder
Eltern
Gegebenenfalls ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
-
Nein.
Kinder unter 18 Jahren, die im Mitgliedsantrag eines Vereinsmitglieds aufgeführt sind, erhalten eine kostenfreie Mitgliedschaft.
-
Ja.
Wir freuen uns über Mitglieder, die eigene Ideen einbringen und gemeinsam mit anderen Projekte entwickeln möchten.
Falls ein Projekt eine kommerzielle Tätigkeit beinhaltet, werden die Rahmenbedingungen individuell mit dem Verein abgestimmt.